Länder kritisieren Bundesvorgaben zur Verteilung der 100 Milliarden Euro Sondervermögen

Mehrere Finanzminister der Länder haben die geplanten gesetzlichen Bundesvorgaben für die Verteilung der 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen kritisiert.

„Die Festlegung einer Quote für kommunale Investitionen sollte den Ländern vorbehalten bleiben, denn die Länder kennen die spezifischen Herausforderungen, Investitionsbedarfe und Strukturen ihrer Städte und Gemeinden wie auch des Landes besser“, sagte Silke Schneider (Grüne), Finanzministerin in Schleswig-Holstein, dem „Tagesspiegel“. Zudem seien auch aus verfassungsrechtlicher Sicht die Länder zuständig.

Wegen der Steuerausfälle aus Klingbeils Investitionssofortprogramm drängt sie außerdem auf Ausgleichszahlungen des Bundes. „Der Bund muss die Länder und Kommunen bei seinen Planungen stärker im Blick haben und sich an seinen eigenen Koalitionsvertrag halten“, sagte Schneider: „Das Land kann zusätzliche Aufgaben sowie steuerliche Ausfälle, die auf Entscheidungen des Bundes zurückzuführen sind, nicht kompensieren.“

Berlins Finanzsenator äußerte sich ähnlich. „Insbesondere solchen Maßnahmen, die unsere Einnahmen weiter verringern, wird das Land Berlin nicht ohne weiteres zustimmen können“, sagte der CDU-Politiker Stefan Evers dem „Tagesspiegel“. „Das Land Berlin erwartet, dass der Bund von ihm zu verantwortende Belastungen endlich dauerhaft und dynamisch ausgleicht.“

Neben der 60-Prozent-Quote für kommunale Investitionen, sollen zudem laut Klingbeils Gesetzesentwurf nur zusätzliche Investitionen gefördert werden. „Dass die Mittel für zusätzliche Investitionen verwendet werden, ist sehr wichtig, damit sie ihre positive Wirkung auch entfalten“, sagte Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) dem „Tagesspiegel“: „Eine andere Frage ist, ob sehr detaillierte und bürokratische Vorgaben des Bundes zur Umsetzung dieses Zieles praktikabel und sinnvoll sind. Da habe ich erhebliche Zweifel.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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