
Im Landtag Mecklenburg-Vorpommern wurde die Novelle des Einrichtungsqualitätsgesetzes in erster Lesung beraten. Ziel der Gesetzesänderung ist es, Pflegeeinrichtungen zu entlasten, alternative Wohnkonzepte zu ermöglichen und die Qualität der Pflege durch gezielte Beratung zu verbessern.
Dies teilte Christine Klingohr, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, am Mittwoch mit.
Klingohr erklärte, dass Pflege Qualität benötigt, jedoch keine unnötige Bürokratie. Mit der Reform setze man auf Beratung statt auf doppelte Prüfungen in den Heimen.
Künftig sollen Prüfungen nur noch bei konkretem Anlass stattfinden, während regelmäßige Beratungen in den Vordergrund rücken. „Gute Pflege entsteht nicht durch Druck, sondern durch Wissen, Austausch und Begleitung“, so Klingohr weiter.
Die Novelle schafft zudem den rechtlichen Rahmen für neue Wohnformen in der Pflege, wie beispielsweise Pflege-Wohngemeinschaften, in denen pflegebedürftige Menschen selbstbestimmt und gemeinschaftlich leben können. „Wir schaffen Raum für neue Ideen in der Pflege – wohnortnah, menschlich und flexibel“, betonte Klingohr.
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