BGH bestätigt Verurteilung von Londoner Fondsmanagern wegen Cum-Ex-Steuerhinterziehung

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Londoner Fondsmanager wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften bestätigt. Das teilte der BGH am Dienstag mit.

Das Landgericht Bonn hatte die Angeklagten jeweils wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten beziehungsweise drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sie hatten im Jahr 2010 durch außerbörsliche Future-Kontrakte und unrichtige Angaben beim Finanzamt nicht gezahlte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt etwa 92 Millionen Euro anrechnen und „erstatten“ zu lassen. Beide Angeklagten erhielten für ihre Beteiligung an den Geschäften jeweils rund 1,9 Millionen Euro, die das Landgericht im Urteil eingezogen hat.

Die Revisionen der Angeklagten, die auf Sach- und Verfahrensrügen gestützt waren, wurden vom Bundesgerichtshof verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig (Beschluss vom 27. Mai 2025 – 1 StR 364/24).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    CDU-Außenexperte Hardt: Putins „Staatsterrorismus“ bricht mit jedem zivilisatorischen Maß

    Der CDU-Außenexperte Jürgen Hardt hat Kreml-Chef Wladimir Putin vorgeworfen, im Ukraine-Krieg alle menschlichen Maßstäbe verloren zu haben.„Putins Staatsterrorismus bricht mit jedem zivilisatorischen Maß“, sagte Hardt der „Rheinischen Post“. Der Hyperschallraketenangriff…

    Elterngeld-Debatte: SPD-Parlamentsgeschäftsführer fordert von Prien andere Einsparungen

    SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese fordert Familienministerin Karin Prien (CDU) auf, in ihrem Etat möglichst woanders zu kürzen als beim Elterngeld.„Das Elterngeld ist für viele junge Familien sehr wichtig“, sagte Wiese der…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert