Berliner Hochschulgesetz teils verfassungswidrig

Einige Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Demnach hatte die Humboldt-Universität mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Sie hatte sich gegen die Verpflichtung der Hochschulen des Landes gewandt, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle beschäftigten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Abschluss des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung bei Erreichen des Qualifikationsziels zuzusagen.

Das Verfassungsgericht entschied jetzt, dass die entsprechende Regelung in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft eingreife. Die Regelung sei mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes formell verfassungswidrig (Beschluss vom 25. Juni 2025 – 1 BvR 368/22).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Dienstleistungssektor 2025: Reale Umsätze steigen um 2,1 Prozent – Information und Kommunikation wächst am stärksten

    Der Dienstleistungssektor in Deutschland hat im Jahr 2025 real 2,1 Prozent und nominal 3,9 Prozent mehr Umsatz erwirtschaftet als im Jahr 2024. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen…

    Kretschmer kritisiert Bund und EU vor Ministerpräsidentenkonferenz: Fehlendes Engagement beim Bürokratieabbau

    Vor der Ministerpräsidentenkonferenz hat der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) Bundestag und EU fehlendes Engagement beim Bürokratieabbau vorgeworfen.Die Bundesländer gingen konsequent den Weg der Staatsmodernisierung und Entbürokratisierung, sagte Kretschmer dem…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert