Berliner Hochschulgesetz teils verfassungswidrig

Einige Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Demnach hatte die Humboldt-Universität mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Sie hatte sich gegen die Verpflichtung der Hochschulen des Landes gewandt, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle beschäftigten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Abschluss des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung bei Erreichen des Qualifikationsziels zuzusagen.

Das Verfassungsgericht entschied jetzt, dass die entsprechende Regelung in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft eingreife. Die Regelung sei mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes formell verfassungswidrig (Beschluss vom 25. Juni 2025 – 1 BvR 368/22).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    FDP-Vorsitz: Höne bietet Kubicki Vizeposten an

    Der FDP-Politiker Henning Höne will für den Fall der Wahl zum Bundesvorsitzenden seinen Rivalen Wolfgang Kubicki zum Parteivize machen. „Sollte ich zum Bundesvorsitzenden gewählt werden, freue ich mich natürlich, wenn…

    Grünen-Chef Banaszak fordert Reform der Krankenkassen und kritisiert Warkens Pläne als einseitig

    Grünen-Chef Felix Banaszak hält eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung für notwendig. „Die gesetzlichen Krankenversicherungen stecken finanziell in der Sackgasse“, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Deshalb ist eine Reform…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert