OLG Frankfurt verbietet Deutsche Bahn die Pflichtangabe von E-Mail und Handynummer für Sparpreistickets

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Deutsche Bahn Fernverkehr AG Verbraucher nicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer beim Kauf von Sparpreis- und Super-Sparpreistickets zwingen darf.

Das Gericht urteilte am Freitag, dass diese Datenverarbeitung gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoße, da sie für die Vertragserfüllung nicht erforderlich sei.

Die Bahn hatte bis Dezember 2024 den Erwerb dieser Tickets von der Angabe persönlicher Daten abhängig gemacht, selbst beim Kauf am Schalter. Das Gericht sah darin keine freiwillige Einwilligung der Kunden, sondern einen unzulässigen Zwang. Die digitale Ticketform diene vor allem unternehmensinternen Zwecken wie Werbung oder Kundenbindung, nicht aber dem Kerngeschäft der Beförderung.

Das Urteil ist rechtskräftig und betrifft den Vertrieb der günstigen Bahntickets. Die Richter betonten, dass Unternehmen den Zugang zu ihren Leistungen mit möglichst wenigen personenbezogenen Daten ermöglichen müssen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    SPD fordert Kurswechsel in deutscher Gaza-Politik und Völkerrechts-Einhaltung

    Die SPD erhöht den Druck auf die deutsche Außenpolitik, sich der von 28 Staaten unterschriebenen Forderung nach einem sofortigen Ende des Gaza-Kriegs und der Beschränkung von Hilfslieferungen anzuschließen.SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf…

    US-Börsen legen zu: Dow, S&P 500 und Nasdaq im Plus – mögliche Zoll-Einigung zwischen USA und EU sorgt für Auftrieb

    Die US-Börsen haben am Mittwoch zugelegt. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 45.010 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 1,1 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag.Wenige…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert