OLG Frankfurt verbietet Deutsche Bahn die Pflichtangabe von E-Mail und Handynummer für Sparpreistickets

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Deutsche Bahn Fernverkehr AG Verbraucher nicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer beim Kauf von Sparpreis- und Super-Sparpreistickets zwingen darf.

Das Gericht urteilte am Freitag, dass diese Datenverarbeitung gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoße, da sie für die Vertragserfüllung nicht erforderlich sei.

Die Bahn hatte bis Dezember 2024 den Erwerb dieser Tickets von der Angabe persönlicher Daten abhängig gemacht, selbst beim Kauf am Schalter. Das Gericht sah darin keine freiwillige Einwilligung der Kunden, sondern einen unzulässigen Zwang. Die digitale Ticketform diene vor allem unternehmensinternen Zwecken wie Werbung oder Kundenbindung, nicht aber dem Kerngeschäft der Beförderung.

Das Urteil ist rechtskräftig und betrifft den Vertrieb der günstigen Bahntickets. Die Richter betonten, dass Unternehmen den Zugang zu ihren Leistungen mit möglichst wenigen personenbezogenen Daten ermöglichen müssen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Alleinlebende in Deutschland: Jeder Fünfte lebt 2025 ohne Partner – Anstieg um 22 Prozent seit 2005

    Rund 17,3 Millionen Menschen in Deutschland haben im Jahr 2025 allein gelebt. Das war gut jede fünfte Person (20,9 Prozent), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch nach Erstergebnissen des…

    Nach bundesweitem Digitalfunk-Ausfall: Fahrgastverband verlangt mehr Resilienz

    Der Fahrgastverband Pro Bahn fordert nach dem bundesweiten Ausfall des Bahnbetriebs wegen einer Störung beim Digitalfunk Konsequenzen vom Konzern. „Die Bahn muss endlich besser werden, auch technisch“, sagte der Pro-Bahn-Ehrenvorsitzende…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert