Queer-Schutz im Grundgesetz: Beauftragte fordert Verankerung sexueller Identität in Artikel 3

Die Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, fordert einen besseren Schutz sexueller Identität durch die Verankerung in der Verfassung.

Anlässlich einer Bundesratsinitiative des Landes Berlins, Artikel 3 des Grundgesetzes, zu erweitern, sagte sie der „Rheinischen Post“: „Angriffe, Feindseligkeiten und Hass gegen queere Menschen nehmen stark zu. Der Schutz ihrer Rechte im Grundgesetz ist also notwendiger denn je. Wir müssen endlich diese historische Lücke schließen.“

„Mein Ziel ist deshalb klar, dass Artikel 3 des Grundgesetzes auch die Rechte queerer Menschen schützt.“ Koch fügte hinzu: „Ich werde in den nächsten Wochen und Monaten parteiübergreifend mit Akteuren in Bund und Ländern sprechen, damit wir dieses wichtige Ziel auch erreichen. Einige Signale aus der Union stimmen mich dabei optimistisch.“

Berlin setzt sich dafür ein, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz „sexuelle Identität“ erweitert wird und hat am Freitag einen Gesetzesantrag dazu im Bundesrat vorgestellt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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