Kanzleramtschef Frei lehnt Vorschlagsrecht für Linkspartei bei Verfassungsrichter-Wahl ab

Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) ist nicht bereit, der Linkspartei ein eigenes Vorschlagsrecht für einen Richter am Bundesverfassungsgericht im Gegenzug dafür zuzugestehen, dass sie den Richter-Vorschlägen von Schwarz-Rot im Bundestag zu einer Zweidrittelmehrheit verhilft. „Das kann ich mir nicht vorstellen“, sagte er dem TV-Sender „Welt“.

Frei verwies darauf, dass es für den Fall, dass im Bundestag keine Zweidrittelmehrheit für die Wahl eines Richters zustande komme, es eine Alternative gibt: „Dann haben wir eine Regelung geschaffen, wonach das Besetzungsrecht auf die jeweils andere Kammer, in diesem Fall auf den Bundesrat, übergehen kann.“ Der Kanzleramtschef weiter: „Also es ist nicht so, dass wir sozusagen gefangen wären und zwingend eine Lösung im Bundestag bräuchten. Die streben wir zwar an, aber das ist nicht zwingend.“

Der enge Vertraute von Kanzler Friedrich Merz äußerte zugleich die Zuversicht, dass es Union und SPD gelingen werde, die drei freiwerdenden Richterstellen im Bundesverfassungsgericht zu besetzen: „Ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden.“ Eine Sondersitzung des Bundestags im Sommer werde es dafür nicht brauchen. Frei: „Klar ist, man muss sich aufeinander zubewegen. Und das bedeutet, dass man eben von Maximalpositionen runterkommen muss.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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