Verwaltungsgericht Köln gibt Klage des Bundespresseamts gegen Facebook-Seiten-Verbot statt

Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bundespresseamts (BPA) gegen die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung stattgegeben.

Das teilte das BPA am Dienstag mit. Der Bescheid des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten vom 17. Februar 2023, der das Verbot aussprach, wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, das Urteil bestätige die Bedeutung des Facebook-Auftritts als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Der Informationsauftrag der Bundesregierung verlange, die Bürger in Deutschland über die Tätigkeiten und Ziele der Regierung zu informieren, was nur durch Orientierung an der tatsächlichen Mediennutzung der Menschen möglich sei. Soziale Medien seien für viele eine zentrale Informationsquelle.

Das Verwaltungsgericht Köln bestätige damit, dass allein Meta für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Facebook verantwortlich sei. Fragen zu Datenverarbeitungen sollten direkt mit Meta geklärt werden, so Kornelius.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Neue Details zu vereiteltem Drohnenanschlag auf Flughafen Leipzig/Halle: Rufe nach Konsequenzen für Russland

    Nach neuen Erkenntnissen zum vereitelten Drohnenanschlag auf den Flughafen Leipzig/Halle werden im Bundestag Forderungen nach einer härteren Gangart gegenüber Russland laut. Politiker von Grünen und SPD dringen auf entschlossene Konsequenzen,…

    Huthi melden Angriffe aus dem Jemen auf Saudi-Arabien

    Nach dem Beginn ihrer Offensive im Jemen haben die vom Iran unterstützten Huthi-Rebellen Drohnen und Raketen in Richtung des benachbarten Saudi-Arabiens abgefeuert. Sie hätten eine Militärbasis in der Provinz Sharurah…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert