
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat eine Haushaltssperre verhängt. Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger wird die Maßnahme am Donnerstag in Kraft setzen, da die Verwaltungsausgaben die Einnahmen deutlich übersteigen.
Damit folgt Rostock dem Beispiel anderer Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die bereits ähnliche Schritte unternommen haben.
Die Haushaltssperre bedeutet, dass Ausgaben nur noch gemäß den Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung getätigt werden dürfen. Pflichtaufgaben und vertraglich gebundene Leistungen werden weiterhin finanziert, während freiwillige Leistungen auf dem aktuellen Niveau eingefroren werden.
Investitionsprojekte der Stadt sind von der Sperre nicht betroffen und werden wie geplant umgesetzt.
Als Gründe für die angespannte Haushaltslage werden steigende Soziallasten, die schwache Konjunktur, neue Tarifabschlüsse und eine generelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden genannt. Bis zum Jahresende wird ein Minus von bis zu 63 Millionen Euro im Finanzhaushalt befürchtet, gegenüber den bisher vorgesehenen 38 Millionen Euro.
Die Stadtverwaltung ist nun gefordert, jede Ausgabe kritisch zu prüfen und strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts zu entwickeln.
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