DRK-Präsidentin fordert Ausbau des sozialen Dienstes neben Wehrdienst

Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, hat gefordert, das Gesetz zum Neuen Wehrdienst zu erweitern und darin auch auf die Möglichkeit eines sozialen Dienstes hinzuweisen. „Mir geht es einfach darum, dass wir nicht nur den zweifellos wichtigen Dienst bei der Bundeswehr im Blick haben, sondern auch eine zivile Entsprechung“, sagte Hasselfeldt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Sonntagausgaben). „Denn wir brauchen mehr Engagement in der Gesellschaft.“

Es sollte daher „unbedingt die Gelegenheit genutzt werden, die Jugendlichen parallel auch auf die Möglichkeit eines sozialen Dienstes für die Gesellschaft hinzuweisen und ihnen dazu auch eine Beratung anzubieten.“ Umfragen zeigten „dass viele junge Menschen bereit wären, sich in unserer Gesellschaft persönlich zu engagieren und es nicht tun, weil sie nicht wissen, wo und zu welchen Bedingungen das möglich ist. Der Staat sollte die jungen Menschen auch darüber umfassend in Kenntnis setzen“, so die DRK-Chefin.

Hasselfeldt drängte auch darauf, die Angebote besser auszugestalten und dabei für finanzielle Anreize zu sorgen. Es müssten „sowohl der Wehrdienst als auch der freiwillige soziale Dienst attraktiver gestaltet werden als heute“, sagte sie. „So wie sie jetzt konzipiert sind, sind die freiwilligen Dienste eher eine Angelegenheit für junge Leute, deren Eltern wohlhabend sind.“ Auch die Anerkennung von Dienstjahren bei Studienzulassungen müsse verbessert werden.

Die DRK-Präsidentin zeigte sich überzeugt, dass man im Falle einer Wiedereinsetzung der Wehrpflicht auch wieder die Möglichkeit schaffen müsse, den Kriegsdienst zu verweigern und man für einen neuen Zivildienst „die notwendigen Strukturen aufbauen“ müsse.

Das sei aber etwa im Pflegebereich problematisch. Denn „die Zahl der Kriegsdienstverweigerer wäre aller Wahrscheinlichkeit nach größer als die Zahl derer, die freiwillig mobilisiert werden könnten“. Die DRK-Präsidentin weiter: „Dabei muss man einkalkulieren, dass sich die Situation in den Einrichtungen, in denen die Zivildienstleitenden eingesetzt würden, im Vergleich zu dem Zeitpunkt, als die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, verändert hat. Die Pflegeeinrichtungen haben nicht mehr so viele Arbeitskräfte zur Verfügung, die Zivildienstleistende anleiten könnten, wie damals. Zivildienstleistende könnten auch nicht einfach reguläre Arbeitskräfte ersetzen. Das muss man alles beachten.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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