Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung beschlossen – Neues Gesetz soll Fachkräftemangel bekämpfen

Die Bundesregierung hat die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (beide CDU) wurde am Mittwoch auf den Weg gebracht.

Die neue Ausbildung soll die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzen und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtern. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit sollen künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln können.

„Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig“, sagte Warken. „Um sie auch in Zukunft gut versorgen zu können, brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen.“ Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffe man die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz.

Neben dem Gesetz wurden am Mittwoch vom Kabinett auch weitere Befugnisse für Pflegekräfte und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Mit dem Pflegekompetenzgesetz sollen Pflegende mehr Kompetenzen bekommen. Das Gesetz kam in einem ersten Anlauf aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr zustande, weshalb es jetzt in aktualisierter Form erneut auf den Weg gebracht wird.

Der Verband Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) hält die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Pflegegesetze für nicht ausreichend. „Beide Gesetze bleiben hinter den Erwartungen vieler Pflegefachkräfte zurück“, sagte VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der VDAB ist der Arbeitgeberverband der privaten Pflegeunternehmen. Er vertritt die Interessen von über 1.800 Mitgliedsunternehmen der ambulanten und stationären Alten- und Behindertenhilfe.

„Beim Pflegekompetenzgesetz sind die angekündigten Kompetenzübertragungen und Vergütungsanpassungen kaum mehr als kleine Korrekturen – echte Entlastung und Eigenverantwortung, etwa bei der Verordnung von Hilfsmitteln, bleiben aus“, sagte Knieling weiter. Der Entwurf verpasse damit die Chance, den Pflegeberuf nachhaltig zu stärken. Auch das Pflegeassistenzgesetz greife zu kurz.

„Eine bundesweit standardisierte Ausbildung ist wichtig, doch die Ausbildungsdauer sollte aus Sicht der Praxis weiterhin ein Jahr betragen, um dem akuten Fachkräftemangel wirksam zu begegnen“, erklärte der VDAB-Chef. Er forderte, beide Gesetze weiterzuentwickeln, sollen sie „den realen Herausforderungen in der Pflege gerecht werden“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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