GdP sieht Staatstrojaner-Urteil als positive Bestätigung

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Ermittlungsarbeit der deutschen Polizei durch das am Donnerstag verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner nicht eingeschränkt.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist aus meiner Sicht grundsätzlich positiv zu bewerten“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Das Gericht bestätigt die Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit sowohl präventiver als auch strafprozessualer Überwachungsinstrumente für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“, fügte Kopelke an. Die Online-Durchsuchung werde nicht grundlegend infrage gestellt, sondern sei lediglich aus formellen Gründen verfassungswidrig. Das sei ein „formaler, aber durchaus lösbarer Mangel“.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeige, „dass die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung weiterhin für die Verfolgung schwerer Kriminalität erlaubt ist und sichert der Polizei ein wesentliches Ermittlungsinstrument“, sagte Kopelke. Gerade im Bereich schwerer Straftaten sei der Zugriff auf verschlüsselte digitale Kommunikation für die erfolgreiche Strafverfolgung unerlässlich. „Damit bleibt sichergestellt, dass bei besonders schwerwiegenden Delikten moderne Ermittlungsbefugnisse eingesetzt und kriminelle Aktivitäten auch im digitalen Raum wirksam verfolgt werden können.“

Die Nichtigkeit betreffe nur ‚kleinere Kriminalität` und sei deshalb zu verkraften. „Die Quellen-TKÜ wurde in den vergangenen Jahren vor allem bei Ermittlungen zu Drogenkriminalität eingesetzt“, so Kopelke. Das sei auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin möglich.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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