Bundesrat will Ausweisprüfung für Inlandsflüge – Fluggesellschaften skeptisch

Der Bundesrat hat eine Initiative angestoßen, um alle Fluggesellschaften zur Überprüfung der Ausweise ihrer Fluggäste zu verpflichten – auch bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums.

Initiator ist das Land Niedersachsen. „Durch die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes sollen Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen“, sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums der „Welt“. „So soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und diese bei Straftaten auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.“

„Sowohl aus sicherheitspolitischer als auch aus migrationspolitischer Sicht begrüßt und unterstützt Innenminister Joachim Herrmann auch als Sprecher der Unions-Landesinnenminister voll die Initiative, durch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes die Luftfahrtunternehmen zu verpflichten, die Ausweispapiere der Fluggäste vor dem Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen“, sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums der „Welt“. „Eine derartige Regelung würde das Fliegen unter falscher Identität insbesondere von potenziellen Straftätern weiter erschweren und auch illegalen Einreisen entgegenwirken.“

Kritisch äußerte sich allerdings die Luftfahrtbranche. Sie verweist auf gleich mehrere Probleme. „Der BDL bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes in Bezug auf die Neuregelung von ID-Checks kritisch“, sagte eine Sprecherin des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). „Fluggesellschaften sind weder personell noch fachlich in der Lage, Identitätsprüfungen oder Echtheitskontrollen von Reisedokumenten zuverlässig durchzuführen.“ Ein bloßer Namensabgleich reiche nicht aus, sicherheitsrelevante Personen zu erkennen. Dafür wäre ein Zugriff auf polizeiliche Datenbanken notwendig. „Das Ziel, einen Beitrag zur Terrorismus- oder Kriminalitätsbekämpfung zu leisten, würde damit verfehlt. Identitätsprüfungen sind eine hoheitliche Aufgabe der Bundespolizei – nicht der Airlines.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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