Schmerzensgeldklage im Fall Peggy erneut gescheitert

Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Abweisung einer Schmerzensgeldklage der Mutter der getöteten Peggy bestätigt. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass der Beklagte den Leichnam ihrer Tochter in einen Wald in Thüringen gebracht habe. Die Beweiswürdigung des Landgerichts Hof sei ohne Rechtsfehler gewesen.

Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass ein Teilgeständnis des Beklagten aus dem Strafverfahren im Zivilverfahren nicht berücksichtigt werden könne. Dieses sei unter Druck zustande gekommen, in sich widersprüchlich und teilweise objektiv unrichtig. Zudem enthalte es kein Täterwissen.

Das Berufungsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Hof hatte die Klage bereits im Juni 2024 abgewiesen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Nach AfD-Eklats im Landtag: NRW-Präsident Kuper will automatische Ordnungsgelder wie im Bundestag prüfen

    Nach mehreren von der AfD provozierten Eklats im nordrhein-westfälischen Landtag regt dessen Präsident André Kuper (CDU) schärfere Sanktionsmaßnahmen an. „Der Bundestag hat jetzt eine Regelung getroffen, dass bei drei Verwarnungen…

    Lehrermangel trotz Arbeitslosigkeit: Tausende Lehrkräfte seit Jahresbeginn ohne Job – Linke kritisiert Sommerarbeitslosigkeit

    Trotz Lehrermangels und schlechter Ergebnisse in der Pisa-Studie sind in Deutschland allein im August dieses Jahres Tausende Lehrkräfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit gewechselt. Das geht aus Antworten…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert