
Mecklenburg-Vorpommern hat sich einer Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz angeschlossen. Das teilte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) am Freitag vor der Bundesratssitzung mit.
Ziel sei es, das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern.
Bernhardt erklärte, der bestehende Gleichheitsgrundsatz sei nicht mehr umfassend genug. Zwar seien bereits Merkmale wie Geschlecht, Herkunft und Glaube geschützt, jedoch fehlten explizit queere Menschen.
Diese würden nach wie vor Anfeindungen und Benachteiligungen erfahren. Die statistischen Entwicklungen seien ‚alles andere als beruhigend‘, so die Ministerin.
Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Sollte der Bundesrat einen entsprechenden Entwurf beschließen, würde sich zunächst die Bundesregierung dazu positionieren. Seit 1949 wurde das Grundgesetz bereits 67-mal geändert.
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