
Die Kontoverbindungen der 13 Brandenburger Finanzämter bleiben unverändert, wie das Finanzministerium in Potsdam mitteilte. Dies gelte trotz der seit Donnerstag verpflichtenden Empfängerprüfung bei elektronischen Überweisungen, die bei Steuerzahlern zu Verunsicherung geführt hatte.
Bereits zu Wochenbeginn hatten erste Banken die sogenannte „Verification of Payee“ eingeführt, woraufhin Kunden bei Überweisungen an Finanzämter Hinweise auf nicht übereinstimmende Empfängernamen erhielten.
Das Ministerium stellte fest, dass bei der Bundesbank teilweise abweichende Namen hinterlegt waren und veranlasste am Dienstag eine Korrektur.
Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die Banken verpflichtet, vor Überweisungsfreigabe IBAN und Empfängername abzugleichen. Die korrekten Kontodaten finden sich auf Schreiben der Finanzämter und deren Internetseiten.
Betroffen sind unter anderem die Finanzämter in Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Oranienburg.
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