Brandenburgisches Gericht erklärt Teile der Corona-Verordnung für nichtig

Das Landesverfassungsgericht Brandenburg hat Teile der Corona-Verordnung aus dem Jahr 2020 überprüft und einige Vorschriften zur Maskenpflicht wegen mangelnder Bestimmtheit für nichtig erklärt. Friederike Benda, Landesvorsitzende des BSW Brandenburg, teilte dazu mit, dass das Urteil mehr Klarheit in das Chaos der Corona-Zeit bringe.

Viele Bußgelder, die aufgrund unklarer Vorschriften verhängt wurden, dürften nun keinen Bestand mehr haben und müssten zurückgezahlt werden.

Benda äußerte jedoch, dass die Entscheidung unzureichend sei. Sie kritisierte, dass Menschen jahrelang auf Gerechtigkeit warten müssten und bezeichnete die fünf Jahre, die das Gericht für die Entscheidung benötigte, als Skandal.

Die damalige Landesregierung trage die Verantwortung dafür, dass Gesetze nicht klar und nachvollziehbar gestaltet wurden. Unklare Regeln und langwierige Gerichtsprozesse führten dazu, dass Bürger über Jahre in Unsicherheit leben und Bußgelder zahlen mussten, was einen Mangel an Respekt gegenüber den Grundrechten der Bürger zeige.

Die BSW-Vorsitzende forderte weitergehende Konsequenzen, darunter ein Amnestiegesetz, das allen zu Unrecht verhängten Bußgeldern und Sanktionen ein Ende bereitet.

Die Rückzahlung müsse gesetzlich geregelt werden, um langwierige Klagen oder Einzelentscheidungen zu vermeiden. Benda betonte abschließend, dass die Aufarbeitung der Corona-Jahre längst überfällig sei und es den Mut zur schonungslosen Ehrlichkeit brauche, um zu verhindern, dass demokratische Prinzipien und Bürgerrechte im Namen der Pandemie über Bord geworfen werden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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