Stallpflicht im Saarland: Geflügelpest-Ausbruch führt zu landesweiten Maßnahmen

Wegen eines Ausbruchs der Geflügelpest im Saarland gilt in dem Bundesland ab Donnerstag eine Stallpflicht für Geflügel. Das kündigte das Landesamt für Verbraucherschutz am Mittwoch an.

Zuvor war in der Gemeinde Eppelborn am Montag ein Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt worden. Alle im Saarland gehaltenen Vögel, darunter Hühner, Truthühner und Enten, müssen deswegen in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen gehalten werden. Zudem sind saarlandweit alle Veranstaltungen mit der Teilnahme von Vögeln untersagt, auch wenn sie bereits genehmigt wurden.

Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Saarlouis erhoben werden. Ordnungswidrigkeiten gegen die Verfügung können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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