Potsdam will neuen „Bauturbo“ nutzen

Potsdam will die neuen Möglichkeiten der Baugesetzbuch-Novelle nutzen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Das teilte Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, gemeinsam mit Fachbereichsleiter Erik Wolfram im Ausschuss für Stadtentwicklung mit.

Die Verwaltung wird der Stadtverordnetenversammlung einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des neuen Zustimmungsverfahrens nach Paragraph 246e BauGB vorlegen.

Der Grundsatzbeschluss sieht vor, dass die Verwaltung bei Vorhaben, die der städtischen Beschlusslage entsprechen, die Zustimmung selbstständig erteilen kann. Bei Wohnungsbauvorhaben, die nicht festgesetzten Bebauungsplänen entsprechen, bleibt die Entscheidung bei der Stadtverordnetenversammlung.

Die neuen Regelungen sind seit dem 30. Oktober in Kraft.

Mit der Zustimmung sollen Bedingungen verknüpft werden: Bei Vorhaben mit sechs oder mehr Wohneinheiten müssen 30 Prozent der Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen errichtet werden. Bei Projekten ab 20 Wohneinheiten wird geprüft, ob zusätzliche Kita- oder Schulplätze nötig sind.

Bauherren verpflichten sich, innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung mit dem Bau zu beginnen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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