BGH bestätigt Urteil im Mordfall an 14-Jähriger in Cottbus

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der vom Landgericht Cottbus wegen Mordes an einer 14-Jährigen zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Montag mit.

Der Angeklagte hatte die Tochter seiner Lebensgefährtin auf offener Straße mit einem Messer tödlich verletzt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung. Am Tattag griff er das Mädchen in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer an.

Trotz schwerer Verletzungen gelang ihr die Flucht, doch der Angeklagte verfolgte und tötete sie schließlich auf der Straße.

Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da seine Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit erheblich vermindert war. Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, wodurch das Urteil nun rechtskräftig ist (Beschluss vom 12. November 2025 – 6 StR 336/25).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    CDU-Außenexperte Röttgen: Trumps Waffenruhe ist bedeutungslos – Putin zunehmend unter Druck

    Die von US-Präsident Donald Trump vermittelte dreitägige Waffenruhe zwischen Russland und der Ukraine ist nach Einschätzung des CDU-Außenexperten Norbert Röttgen bedeutungslos. „Es ist ein klassisches Geschäft, das grundlegend nichts ändert“,…

    Verdi-Chef Werneke warnt SPD vor Kurs der Selbstzerstörung bei Sozialabbau und Rentenreform

    Vor dem am Sonntag beginnenden Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) warnt der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Werneke, die SPD vor Sozialabbau.„Das Signal des DGB-Kongresses wird sein: Einen Kurs des…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert