Steuerliche Besserstellung für Gewerkschaftsmitglieder und Parteispenden – Koalition plant Änderungen

Union und SPD wollen Gewerkschaftsmitglieder steuerlich besserstellen.

Das geht aus einem Änderungsantrag der Koalition zum Steueränderungsgesetz hervor, über den das Nachrichtenmagazin POLITICO (Montag) berichtet. Die Änderungen sollen in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden.

Demnach sollen Gewerkschaftsbeiträge „zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag“ steuerlich geltend gemacht werden können. Nach Angaben aus Fraktionskreisen gehen die Änderungen auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag lag zuletzt bei 1.230 Euro.

„Gewerkschaften erfüllen eine zentrale Funktion in der Arbeits- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es zur Begründung. „Die kollektive Koalitionsfreiheit ist ein tragendes Element des sozialen Rechtsstaats.“ Die Regelung führt laut Papier ab 2026 zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 160 Millionen Euro.

Die Koalition will auch, dass Parteispenden bei der Steuer stärker berücksichtigt werden. Künftig sollen sie bis zu einer Höhe von insgesamt 6.600 Euro bei Verheirateten (bisher 3.300 Euro) sowie 3.300 Euro bei Singles (bisher 1.650 Euro) steuerbegünstigt sein.

Union und SPD wollen zudem Prämien für Athleten bei Olympischen und Paralympischen Spielen komplett steuerfrei stellen. Dabei geht es um Zahlungen der Deutschen Stiftung Sporthilfe, die nach POLITICO-Informationen bis zu 20.000 Euro betragen können.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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