Bundesfinanzhof weist Klagen gegen neue Grundsteuer zurück – Bundesmodell rechtmäßig

Der Bundesfinanzhof hat mehrere Klagen gegen die seit Januar erhobene neue Grundsteuer zurückgewiesen. Die zuständigen Finanzgerichte hätten in allen drei Verfahren zutreffend entschieden, dass der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 rechtmäßig sei und die Kläger nicht in ihren Rechten verletze, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit.

Eine Aussetzung und Vorlage des Verfahrens an das Bundesverfassungsgericht komme in allen drei Verfahren nicht in Betracht. Der Senat sei nicht davon überzeugt, dass die der Feststellung des Grundsteuerwerts zugrunde liegenden Vorschriften des Bewertungsgesetzes verfassungswidrig seien, hieß es zur Begründung.

Konkret ging es in den drei Verfahren um das sogenannte Bundesmodell, welches in elf der 16 Bundesländer genutzt wird. Dabei wurde das für Grundsteuerzwecke vorgesehene pauschalierte Ertragswertverfahren beanstandet. Dieses findet bei der Grundsteuer auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum Anwendung. Auch für die Bewertung des Grundvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird ein Ertragswertverfahren herangezogen.

In allen drei Fällen ging es unter anderem um die Frage, ob es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist, dass durch die Verwendung eines grob typisierten Bewertungsverfahrens in dem grundsteuerrechtlichen Massenverfahren eine an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu orientierende Belastung möglicherweise nicht in allen Fällen erreicht wird. Die Kläger rügten eine zu ungenaue und ungerechte Datengrundlage.

Die Grundsteuer war in der Vergangenheit nach Einheitswerten berechnet worden, die allerdings zunehmend überholt waren. Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb 2018 eine Neuregelung gefordert.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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