Bundeskanzleramt prüft Schröder-Akten bei Friedrich-Ebert-Stiftung auf amtliche Dokumente

Das Bundeskanzleramt will in den kommenden Wochen den Aktenbestand sichten, den Altbundeskanzler Gerhard Schröder bei Auflösung seines Kanzlerbüros im Bundestag im Juni 2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung übergeben ließ.

„Eine Einsichtnahme des Bundeskanzleramtes bei der Friedrich-Ebert-Stiftung ist im ersten Quartal 2026 vorgesehen“, sagte ein Regierungssprecher dem Nachrichtenportal T-Online. Das Kanzleramt will demnach prüfen, ob sich amtliche Dokumente darunter befinden, die dem Bundesarchiv anzubieten sind.

Einer Aufforderung, 178 konkrete Akten zu übergeben, war Schröders Büro bis zur Auflösung rund drei Jahre lang nicht gefolgt. Mit der Übergabe der Akten an die Stiftung ignorierte der Altkanzler auch jahrelange Bitten des Bundesarchivs, wie aus Schriftwechseln des Archivs mit Schröder hervorgeht, aus dem T-Online zitiert. Bei der Friedrich-Ebert-Stiftung unterliegt die Nutzung der Dokumente durch Forscher und Journalisten einem Zustimmungsvorbehalt Schröders.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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