Verbraucherzentrale Brandenburg erweitert Sozialtarif auf Finanzberatung

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat ihren vergünstigten Sozialtarif für Beratungen ausgeweitet. Seit Januar können Menschen mit geringem Einkommen nun auch für Fragen zu Altersvorsorge, Banken und Versicherungen eine Beratung für fünf statt 20 Euro pro halbe Stunde in Anspruch nehmen, wie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mitteilte.

Der Tarif gilt bereits seit September 2024 für Rechtsberatung.

Berechtigt sind Bezieher von Sozialleistungen wie BAföG, Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung. Auch Asylbewerber und Personen, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind, können den Tarif nutzen.

Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt begrüßte die Ausweitung und betonte, dass Konflikte mit Banken oder Versicherungen existenzbedrohend sein könnten.

Der Vorstand der Verbraucherzentrale, Christian A. Rumpke, zog eine positive Bilanz des seit über einem Jahr laufenden Angebots. Viele Menschen mit geringem Einkommen seien besonders von Problemen wie überhöhten Energierechnungen oder Schwierigkeiten bei Vertragskündigungen betroffen.

Termine für eine Beratung vor Ort, per Telefon oder Videochat können unter 0331/98 22 999 5 oder online vereinbart werden.

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