WWF begrüßt Gerichtsurteil zu Klimaschutzprogramm und fordert stringente Maßnahmen für Klimaneutralität 2045

Die Umweltschutzorganisation WWF hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gegen das Klimaschutzprogramm der Ampel-Regierung begrüßt. „Nun ist gerichtlich festgestellt, was nötig ist: nämlich ein stringentes, konsequentes, umfassendes Maßnahmenpaket, das den gesetzlich festgeschriebenen Anspruch erfüllt, Klimaneutralität spätestens bis 2045 zu erreichen“, sagte Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland. „Nur so können wir Deutschland zukunftsfest aufstellen und unser Wohlergehen mittel- und langfristig sichern.“

Raddatz kritisierte die Klimapolitik der Bundesregierung. „Es scheint, als agiere die Politik wie beim Topfschlagen auf eine der größten Krisen unserer Zeit – mit Richtungswechseln auf gut Glück“, sagte sie. „Nur: Das Ziel ist nicht `wärmer, wärmer, heiß`.“

Bis März muss die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Außerdem steht die Aufstellung des Haushalts für 2027 an. „Hier liegt die große Chance, die Grundlage für wirkungsvolle Klimapolitik zu legen“, sagte die WWF-Klimachefin. „Mit den richtigen Maßnahmen und Investitionen kann die Kurskorrektur gelingen. Das schützt unsere Wirtschaft und erhöht die Lebensqualität für die Menschen heute und morgen. Klimaschutz muss Programm sein.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass das Klimaschutzprogramm sämtliche Maßnahmen enthalten muss, um die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu senken.

Das Gericht kritisierte, dass die Prognosen der Bundesregierung, wie stark die geplanten Maßnahmen zum Klimaschutz beitragen, fehlerhaft seien. Außerdem bestehe eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die zur Erreichung des Zwischenziels für 2030 geschlossen werden müsse. Die Bundesregierung kann nun selbst entscheiden, welche neuen Maßnahmen sie für den Klimaschutz ergreifen will – solange diese ausreichend sind, um das Klimazwischenziel 2030 zu erreichen.

Unabhängig von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bundesregierung gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 25. März ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen. Dieses geht über das am Donnerstag verhandelte Klimaschutzprogramm hinaus, weil es nicht nur das Klimaziel 2030 einhalten muss, sondern auch das Klimaziel 2040 und die Ziele für die Einzeljahre zwischen 2031 und 2040.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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