Unionsfraktion fordert Nachbesserungen am Mietrechts-Entwurf von Hubig

Die Unionsfraktion fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zum Mietrecht. Der Entwurf brauche „an einigen Stellen noch Anpassungen“, sagte der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Günter Krings den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Korrekturbedarf gibt es zum Beispiel bei Indexmieten und Kurzzeitmietverträgen, sonst wird ein an sich auch für Mieter gutes Instrument gänzlich unattraktiv.“

Grundsätzlich sinnvoll sei mehr Transparenz bei möblierten Wohnungen, „die starre Fünf-Prozent-Pauschale dürfte aber neue Konflikte erzeugen“. Nach Hubigs Vorstellungen soll der Möblierungszuschlag künftig als angemessen gelten, wenn er bei voll ausgestattetem Wohnraum fünf Prozent der Nettokaltmiete nicht übersteigt.

Bei der geplanten Schonfristzahlung müsse klar geregelt sein, dass sie gezielt dort greifen solle, wo Obdachlosigkeit drohe. „Denn neben dem Mieterschutz müssen auch Kleinvermieter vor zahlungsunwilligen Mietern geschützt werden“, so Krings.

Die Erhöhung der Grenze für Kleinmodernisierungen auf 20.000 Euro wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sei indes richtig, denn Bauen und Handwerk seien deutlich teurer geworden.

Krings mahnte zudem, dass Änderungen am Mietrecht allein keine Wohnungskrise lösten. „Entscheidend ist, dass Maßnahmen wirklich helfen und nicht Investitionen verhindern.“ Die Unionsfraktion wolle Mieten stabilisieren, indem das Bauen schneller, einfacher und günstiger werde.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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