Sozialverbände befürworten Beitragspflicht für Miet- und Kapitaleinkünfte in Krankenversicherung

Der Sozialverband VdK unterstützt die jüngste Forderung der SPD, auch Miet- und Kapitaleinkünfte systematisch zur Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung heranzuziehen, mahnt jedoch substanzielle Freibeträge an.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstag): „Wir freuen uns, dass eine langjährige Kernforderung des Sozialverbands VdK nun endlich in der Debatte um eine gerechte Finanzierung des Sozialstaats aufgegriffen wird. Es darf nicht länger sein, dass Menschen mit Aktienhandel oder Vermietung zum Teil hohe Gewinne erzielen, aus diesen Einkommen aber nichts zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme beitragen.“

Bentele ergänzte: „Es ist überfällig, dass diese hohen Gewinne ihren fairen Beitrag leisten. Kleinsparer können durch klug gestaltete, großzügige Freibeträge eindeutig geschützt werden.“

Ähnlich äußerte sich die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier. Sie sagte den Funke-Titeln: „Wir unterstützen den Vorstoß. Es ist aus SoVD-Sicht richtig, neben dem Erwerbseinkommen auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapital einzuschließen.“ Gleichzeitig solle aber die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung angehoben werden, und zwar auf das deutlich höhere Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies würde die Leistungsfähigkeit deutlich stärken, die Finanzierungsbasis der Krankenversicherung verbreitern und die Beitragslast „gerechter zwischen niedrigen, mittleren und hohen Einkommen verteilen“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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