Neue Unternehmensform GmgV: Hubig plant strikte Vermögensbindung für nachhaltiges Wirtschaften

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will eine neue Unternehmensform mit strikter Vermögensbindung einführen. Vorgesehen ist eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV), wie aus einem Eckpunktepapier ihres Hauses hervorgeht, über welches das „Handelsblatt“ (Montagsausgabe) berichtet. Gewinne sollen demnach nicht ausgeschüttet werden dürfen, das Kapital müsse im Unternehmen verbleiben.

„Nicht der schnelle Gewinn steht im Vordergrund, sondern die dauerhafte Entwicklung des Unternehmens“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“. Es gehe um „verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften“. Kern der Unternehmensform ist demnach eine „unabänderliche Vermögensbindung“. Erfolgsabhängige Vergütungen oder Bonuszahlungen an den Vorstand seien ausgeschlossen, heißt es in dem Papier. Die Mitgliedschaft soll persönlich und nicht frei übertragbar oder vererbbar sein, Beschlüsse sollen nach dem Prinzip „Ein Mitglied, eine Stimme“ gefasst werden.

Auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bestätigte die Pläne. „Dabei stellen wir sicher, dass diese neue Rechtsform nicht für Steuertricks missbraucht werden kann“, sagte er dem „Handelsblatt“. Vorgesehen sind eine Besteuerung wie bei Genossenschaften sowie eine turnusmäßige Ersatzbesteuerung, um eine Umgehung der Erbschaftsteuer zu verhindern. Das Justizministerium will die Eckpunkte nun mit Ländern und Verbänden beraten; ein konkreter Zeitplan für das Gesetz steht noch nicht fest.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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