Krankengeld und Zahnersatz gekürzt: So will die Bundesregierung die Krankenkassen stabilisieren

Zur Stabilisierung der Krankenkassen will die Bundesregierung das Krankengeld und die Erstattung beim Zahnersatz reduzieren.

„Vor dem Hintergrund des im internationalen Vergleich verhältnismäßig hohen Absicherungsniveaus durch die Lohnfortzahlung und Krankengeldleistungen erscheint eine Absenkung der Höhe des Krankengeldes um 5 Prozentpunkte geboten und vertretbar“, heißt es im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung“, über den die „Rheinische Post“ in ihrer Donnerstagausgabe berichtet.

„Zudem werden die Festzuschüsse für Zahnersatz auf das bereits bis 2020 geltende Niveau reduziert“, heißt es weiter. Angesichts der enormen Finanzierungslücken könne ein Beitrag der Versicherten nicht vermieden werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden. „Im Jahr 2027 wird einmalig die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich angehoben. So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket“, heißt es in dem Entwurf. Derzeit liegt die Grenze bei 5.812,50 Euro monatlich.

Der Bund will den Kassen mehr Zeit zur Rückzahlung von Krediten geben. „Auch der Bund leistet einen Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssätze durch eine Verschiebung der Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Diese sind nun in den Jahren 2035 bis 2039 zurückzuzahlen.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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