Pflegereform: Höhere Eigenanteile und strengere Einstufung für Heimbewohner geplant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant im Rahmen der angekündigten Pflegereform deutlich höhere Belastungen für die Bewohner von Pflegeheimen.

Das sehen nach Informationen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ aus Koalitionskreisen erste Entwürfe für die Reform vor, mit der die Milliardenlöcher in der Pflegeversicherung gestopft werden sollen. Danach ist vorgesehen, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.

Konkret sollen die einzelnen Erhöhungsstufen nicht schon nach jeweils zwölf Monaten wirksam werden, sondern immer erst nach 18 Monaten. Damit dauert es länger, bis die Betroffenen von den schrittweise steigenden Zuschüssen profitieren. Umgekehrt spart die Pflegeversicherung Ausgaben in Milliardenhöhe. Die Änderung bedeutet, dass der Zuschlag von 15 Prozent nicht nur in den ersten zwölf, sondern in den ersten 18 Monaten im Heim gilt. Die Anhebung auf 30 Prozent erfolgt erst danach. Die weitere Stufe von 50 Prozent greift nicht nach 24, sondern erst nach 36 Monaten. Die höchste Entlastungsstufe mit einem Zuschuss von 75 Prozent wird erst nach einer Aufenthaltsdauer von mehr als 54 Monaten gewährt. Bisher gelten 36 Monate.

Zudem soll es künftig für alle Versicherten schwieriger werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt beziehungsweise in die unteren Pflegegrade eingestuft zu werden. Konkret soll ein höherer Grad an Einschränkung notwendig sein, um die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu erreichen. Diese Änderung dürfte einen massiven Einfluss auf die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt und damit auf die Ausgaben der Versicherung haben.

Außerdem soll die in der Krankenversicherung geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung auf die Pflegeversicherung übertragen werden. Für mitversicherte Ehepartner, die weder kleine Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, muss den Plänen zufolge künftig ein zusätzlicher Beitrag von 0,7 Prozent an die Pflegeversicherung gezahlt werden. Vorgesehen ist zudem, wie in der Krankenversicherung auch in der Pflege die Gutverdiener durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze höher zu belasten. Ob es bei einer außerplanmäßigen Anhebung um 300 Euro bleibt oder es eine noch stärkere Erhöhung gibt, ist offen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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