Bundeskabinett berät über IP-Adressenspeicherung und erweiterte Befugnisse für Sicherheitsbehörden

Am heutigen Mittwoch berät das Bundeskabinett über den lang erwarteten Gesetzentwurf „zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“.

Wie die „Welt“ berichtet, ist ein zentrales Element, dass Internetanbieter künftig verpflichtet werden sollen, die IP-Adressen ihrer Kunden „jeweils für drei Monate“ zu speichern. Dies soll die Aufklärung von Straftaten im Internet vereinfachen und digitale „Spuren“ sichern.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der Zeitung: „Kriminelle haben die Anonymität im Netz systematisch missbraucht: bei Kindesmissbrauchsdarstellungen, perfiden Fake-Shops, Terror und organisierter Kriminalität. Mit der IP-Adressenspeicherung bringen wir Licht ins digitale Dunkel: machen Täter sichtbar, zerschlagen kriminelle Netze und sichern Spuren zur Strafverfolgung.“ Der Innenminister weiter: „Wir schließen eine gefährliche Lücke und geben unseren Sicherheitsbehörden die nötige Schlagkraft im digitalen Raum.“

Auch die Bundespolizei bekommt laut Entwurf mehr Befugnisse, als noch im Referentenentwurf vorgesehen. Durch das Instrument der „Sicherungsanordnung“ kann die Behörde im Bereich der Gefahrenabwehr „die Sicherung von Verkehrsdaten veranlassen, sofern und solange die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen einer Datenerhebung noch nicht vorliegen“. Auch Funkzellenabfragen sollen bei Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ wieder möglich werden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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