EU weicht Klimaschutzregeln zu Methan auf: Strafen für Öl- und Gaskonzerne sollen ausgesetzt werden können

Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten einen internen Leitfaden vorgelegt, wie sie Verstöße gegen die neue Methanverordnung ahnden sollen. Wie das sogenannte Non-Paper zeigt, über das der „Spiegel“ berichtet, sollen Strafen gegen Öl- und Gaskonzerne ausgesetzt, gestreckt oder verschoben werden dürfen, wenn sie die Energieversorgung gefährden könnten.

Sanktionen sollen erst greifen, wenn sich die Lage stabilisiert hat. Auch abseits akuter Krisen dürfen Behörden prüfen, ob eine Strafe die Versorgung beeinträchtigen würde. Bußgelder sollen gestreckt, Strafen ausgesetzt oder auf nach der Heizperiode verschoben werden können. Eine Definition, was als Krise gilt, liefert die Kommission nicht. Auch eine zeitliche Begrenzung der Ausnahmen fehlt.

Die Methanverordnung ist seit August 2024 in Kraft. Sie verpflichtet Konzerne, die Emissionen des Klimagases Methan entlang der Lieferkette zu messen und zu reduzieren. Das bedeutet, dass etwa auch Firmen in den USA ihren Methanausstoß bei der Gasgewinnung reduzieren müssen, wenn sie das Gas nach Europa verkaufen wollen. Eigentlich drohen bei Verstößen Bußgelder, Gewinnabschöpfungen und öffentliche Warnungen.

Gaslobbyverbände wie Eurogas hatten seit Monaten auf solche Ausnahmen gedrängt. Bundeswirtschaftsminister Katherina Reiche (CDU) hatte im März die Methanverordnung als mögliches Hindernis für Gaslieferungen bezeichnet. Auch die Trump-Regierung hatte gefordert, die EU solle die Verordnung abschaffen oder entschärfen, weil sie US-Energieexporteure belaste.

„Es ist ein fatales Signal gegenüber dem Druck aus den USA“, sagte die EU-Abgeordnete Jutta Paulus (Grüne) dem „Spiegel“. Das Non-Paper ist rechtlich nicht bindend. Aus solchen informellen Dokumenten können aber verbindliche Leitlinien werden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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