Bundeszwang als Ultima Ratio: Rechtspolitiker von Union und SPD warnen AfD vor verfassungswidrigem Umbau in Sachsen-Anhalt

Für den Fall einer Regierungsübernahme der AfD nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Herbst rechnet der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, nicht mit einem verfassungswidrigen Umbau des Landes.

„Die AfD mag in Sachsen-Anhalt große Töne spucken, eine Politik gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik wird sie sich dabei weder leisten noch wird sie sie durchsetzen können“, sagte Krings (CDU) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz). Als letztes Mittel verwies Krings dabei auf das Grundgesetz: „Der Bundeszwang war in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nur ein theoretisches Instrument, und dabei wird es nach meiner Einschätzung bleiben. Aber es ist gut, dass es ihn als denkbare letzte Möglichkeit gibt“.

Artikel 37 GG erlaubt es der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bei Pflichtverletzungen eines Landes Maßnahmen zur Durchsetzung von Bundesrecht zu ergreifen. Zwangsmittel beschränken sich dabei im Kern auf administrative und polizeiliche Maßnahmen. „Politisch ist der Bundeszwang ultima ratio“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, der noz. Der Bundeszwang dürfe aber „nicht von vornherein tabuisiert“ werden: „Er ist Instrument einer wehrhaften Verfassungsordnung“, so Wegge.

Krings wies mit Blick auf Sachsen-Anhalt zudem darauf hin, dass das Land „vom Länderfinanzausgleich abhängig und damit unmittelbar auf unseren Gesamtstaat angewiesen“ sei. Gegenüber noz sagte Krings: „Die EU macht hier vor, dass man die Teilnahme an solchen Finanzsystemen durchaus auch an klare Rechtsstaatskriterien binden könnte“. Noch relevanter sei es, „dass ein mit mehreren Milliarden Euro verschuldetes Land stets auf eine grundsätzlich wohlwollende Bewertung der Kapitalmärkte angewiesen ist. Und diese Märkte werden auch auf den Umgang mit dem Rechtsstaat achten“, sagte der CDU-Rechtspolitiker.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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