Bundeskabinett beschließt Reform des Strafrechts gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung

Das Bundeskabinett hat eine umfassende Reform des Strafrechts beschlossen, um den Kampf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung zu verstärken.

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht unter anderem vor, neue Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat unter Strafe zu stellen. Zudem soll eine Nachfragestrafbarkeit eingeführt werden, die es ermöglicht, Personen zu bestrafen, die wissentlich Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels in Anspruch nehmen.

Hubig erklärte, dass Menschenhandel eine brutale Form der Ausbeutung sei, die auch in Deutschland weit verbreitet ist. „Unser Rechtstaat muss entschlossen und effektiv gegen diese menschenverachtende Form von Kriminalität vorgehen.“ Die Reform ziele darauf ab, Strafbarkeitslücken zu schließen und die Strafrahmen für besonders schwere Formen der Zwangsprostitution zu erhöhen. Die Ministerin hob hervor, dass sexuelle Ausbeutung besonders erniedrigend sei und häufig Frauen und Mädchen betreffe. „Wir wollen Frauen und Mädchen insgesamt besser vor Gewalt schützen. Strenge Strafen für Zwangsprostitution gehören zwingend dazu.“

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Neufassung der Strafvorschriften zum Schutz vor sexueller Ausbeutung vor. Die Tatbestände sollen übersichtlicher gestaltet und die Strafrahmen angehoben werden, um Täter konsequenter zur Verantwortung ziehen zu können. Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden. Der Entwurf wird nun dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung vorgelegt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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