Die Bundesregierung will sich in den Streit zwischen der italienischen Bahngesellschaft Italo und der Deutschen Bahn nicht einmischen. In Deutschland sei es europarechtlich „nicht vorgesehen und nicht erlaubt“, dass der Staat einen Infrastrukturbetreiber anweisen könne, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Mittwoch der dts Nachrichtenagentur.
Infrastrukturbetreiber für das Bahnnetz ist in Deutschland die InfraGo, die zu einhundert Prozent der Bahn und damit dem Staat gehört. Italo war bei InfraGo mit der Forderung nach einer festen Zusage für bestimmte Strecken abgeblitzt.
Die Italiener wollen offenbar milliardenschwere Aufträge für Hochgeschwindigkeitszüge vergeben, aber nur, wenn sie Garantien bekommen, auch über Jahre auf den entsprechenden Strecken fahren zu dürfen. Ansonsten sei ein Markteintritt quasi unmöglich. „Weder Europarecht noch Eisenbahnregulierungsgesetz geben eine Grundlage dafür, neue Marktteilnehmer strukturell zu bevorzugen“, heißt es stattdessen von der InfraGo.
Nun soll die Bundesnetzagentur entscheiden. In dieses Verfahren will das Bundesverkehrsministerium ausdrücklich nicht eingreifen, auch wenn es sich in der Vergangenheit mehrfach für mehr Wettbewerb auf der Schiene ausgesprochen hatte. Der Sprecher verwies auf die Novelle des europäischen Eisenbahnrechts, die für 2031 anstehe. Dann soll die bisherige Trassenvergaberichtlinie ersetzt und der grenzüberschreitende Bahnverkehr in der EU grundlegend vereinheitlicht werden.
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