Die Bundesregierung kann nicht sagen, welche Auswirkungen das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Klimaschutz haben wird. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
„Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen“, heißt es darin auf eine Frage nach der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit den Klimazielen. Auf diese Antwort verweist das Ministerium auch bei mehreren weiteren Fragen, etwa nach der Vereinbarkeit mit EU-Recht. Auch Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und Grünem Wasserstoff liegen der Bundesregierung demnach nicht vor. Diese wären „auch nicht belastbar zu erstellen“, schreibt das Wirtschaftsministerium.
Die Grünen zeigen sich entgeistert angesichts dieser Informationslage der Bundesregierung. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, kritisierte: „Die Bundesregierung plant ein Gesetz, von dem sie selbst nicht sagen kann, welche Auswirkungen es haben wird und was es am Ende kostet.“ Die Regierung wisse weder, welche Folgen ihr Gesetz für die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor haben werde, noch wie sie die dadurch ausbleibenden Emissionsminderungen ausgleichen wolle. Sie räume sogar offen ein, dass sie die Klimawirkung des Gesetzes derzeit nicht abschätzen könne, sagte Taher Saleh.
Er verweist auf das geltende Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz. „Unser Grundgesetz verbietet beim Klimaschutz den Rückwärtsgang.“ Doch die Bundesregierung senke bereits erreichte Standards wieder ab. „Damit ist dieses Gesetz verfassungswidrig“, sagte er. Taher Saleh warnte vor höheren Kosten, mehr Klimaverschmutzung und weniger Planungssicherheit. Wie groß die Folgen tatsächlich sein werden, könne heute niemand sagen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das von der Ampel reformierte Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) ablösen. In der kommenden Woche ist der Entwurf zur ersten Lesung im Bundestag.
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