Bundesjustizministerin Hubig plant Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plädiert für eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten. Das sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben) vor der am Donnerstag beginnenden Justizministerkonferenz in Hamburg.

Sie wolle weitere Gesetzeslücken im Kampf gegen sexuelle Gewalt schließen. „Wir müssen zum Beispiel den Schutz vor verbaler sexueller Belästigung verbessern“, sagte Hubig. Das Phänomen betreffe vor allem junge Frauen. Zudem arbeite man an einer Anpassung des Mordparagrafen, um sicherzustellen, dass Femizide konsequent als Mord bestraft würden.

Ein dritter Punkt sei die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigung. Die derzeitige Frist von fünf Jahren sei zu kurz. Angemessen wären aus ihrer Sicht 20 Jahre, so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Man wolle dies so bald wie möglich anpassen.

Die SPD-Politikerin befürwortete zudem die Forderung, bei Fällen sexueller Gewalt vom Grundsatz „Nein heißt Nein“ auf „Nur Ja heißt Ja“ umzustellen. Sie persönlich sei für eine Regelung nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Bis 2016 habe eine Vergewaltigung in der Regel nur dann vorgelegen, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt habe. 2016 sei man den wichtigen Schritt zu „Nein heißt Nein“ gegangen. Aus ihrer Sicht sei jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt.

„Nur Ja heißt Ja“ schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent: Betroffene seien auch dann geschützt, wenn sie sich in einer Schockstarre befänden und nicht mal mehr ein „Nein“ artikulieren könnten. Viele europäische Staaten hätten diese Lösung schon, und sie funktioniere. Sie sehe darin ein Vorbild, so Hubig.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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