Straße von Hormus: Koalitionsabgeordnete zögern bei Bundeswehr-Mandat vor Sommerpause

In der schwarz-roten Koalition gibt es Widerstand gegen das Vorhaben der Bundesregierung, das Mandat für den Einsatz der Bundeswehr in der Straße von Hormus noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben) unter Berufung auf Koalitionskreise.

Demzufolge unterrichteten der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Géza Andreas von Geyr, und der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Sebastian Hartmann (SPD), am Mittwochnachmittag die Obleute im Auswärtigen Ausschuss und im Verteidigungsausschuss über den Plan und begründeten das Tempo mit der Tatsache, dass Deutschland bis zum Nato-Gipfel am 7. und 8. Juli ein Zeichen der transatlantischen Verbundenheit senden wolle. Deutschland hat bereits das Minenjagdboot „Fulda“ und das Versorgungsschiff „Mosel“ ins östliche Mittelmeer entsandt.

Abgeordnete von Union und SPD hatten während der Unterrichtung erklärt, dass sie die Übereinkunft der USA und des Iran noch gar nicht kennen würden. Auch müssten die Kämpfe zwischen den Beteiligten definitiv beendet und die Sicherheit der deutschen Soldaten garantiert sein. Zu diesem Zweck müsse man wiederum wissen, welche anderen Nationen mit welchen militärischen Beiträgen beteiligt würden. Und schließlich seien eine tragfähige völkerrechtliche Grundlage und die Zustimmung des Iran für die Zustimmung des Parlaments zwingend erforderlich.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zuvor erklärt, die Bundesregierung sei bereit, eine Feuerpause oder einen Waffenstillstand abzusichern und bereite einen entsprechenden Mandatstext vor. Zuvor hatte es stets geheißen, es brauche ein Friedensabkommen und ein Mandat der Vereinten Nationen.

Die Bundesregierung schlägt nun vor, sich auf eine am 11. März beschlossene UN-Resolution zu stützen, die von Bahrain eingebracht worden war. Der Text bezieht sich demnach in mehreren Passagen auf die Straße von Hormus und bekräftigt, dass die UN-Mitgliedstaaten nach dem Völkerrecht das Recht haben, „ihre Schiffe gegen Angriffe und Provokationen, einschließlich solcher, die die Rechte und Freiheiten der Schifffahrt untergraben, zu verteidigen“. Ob das als Grundlage ausreicht, gilt in den Koalitionsfraktionen als zweifelhaft. Bereits vorher hatte die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Agnieszka Brugger, erklärt, man werde der Regierung „keinen Blankoscheck“ ausstellen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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