Wohngeld-Kürzung: Jeder dritte Haushalt soll Anspruch verlieren

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat ihren Entwurf eines Gesetzes für Einschnitte beim Wohngeld in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro in die Ressortabstimmung eingebracht. Die Kürzungen beim Wohngeld sollen alle bisherigen Empfänger betreffen, berichtet die „Rheinische Post“ (Samstagausgabe).

Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte werde rausfallen, sagte Hubertz der Zeitung. Ein Teil davon seien Menschen, die aufgrund ihres Einkommens bislang gerade so noch antragsberechtigt seien. „Es ist sehr bitter, aber nicht anders machbar“, behauptete die Ministerin.

Sie wolle, dass die Wohngeldreform so sozial schonend wie nur möglich abläuft. „Wir werden nicht in bestehende Bescheide eingreifen“, kündigte Hubertz an. Aktuelle Wohngeldbescheide, die stets befristet erteilt werden, behalten demnach also bis zu ihrem Auslaufen die Gültigkeit.

Die SPD-Politikerin verteidigte die geplanten Kürzungen. „Wir haben im Bund eine schwierige Haushaltslage wegen der vielen Krisen, kaum Wachstum und einem großen Reformstau. Jedes Ministerium muss sparen, damit wir in Zukunft wieder größere Handlungsspielräume haben“, sagte die Ministerin.

Mit Blick auf die Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro für den Bund fügte sie hinzu, das sei der Zielwert für das Bauministerium, auf den sich die Bundesregierung geeinigt habe. Auch die Länder würden eine Milliarde Euro einsparen im Zuge der Reform. Von bislang rund fünf Milliarden Euro von Bund und Ländern blieben dann rund drei Milliarden an jährlichen Ausgaben übrig.

Hubertz räumte ein, es sei nicht nur schmerzhaft für die Menschen, die es betrifft, sondern auch für die Sozialdemokraten. „Da brauchen wir gar nicht drum herumreden“, sagte sie. Man ringe darum, wie man diesen schmerzhaften Einschnitt möglichst verträglich gestalten könne. „Der Etat meines Hauses gibt leider keine andere Möglichkeit her, um die geforderte Milliarde zu erbringen. Insofern führt da leider kein Weg daran vorbei“, so Hubertz.

In der Ressortabstimmung können nun andere Ministerien Einschätzungen zum „Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ abgeben. Im Anschluss soll es einen Kabinettsbeschluss geben.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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