Rentenkommission übergibt Abschlussbericht: Rente mit 70 und neue Kapitalrente geplant

Die Rentenkommission der Bundesregierung hat ihren Abschlussbericht am Dienstagmorgen an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben.

Die Vorschläge waren bereits am Wochenende bekannt geworden. So schlagen die Experten unter anderem vor, perspektivisch die Rente mit 70 einzuführen und das Rentenniveau durch eine neue Kapitalrente auf 50 Prozent anzuheben. In die Kapitalsäule soll demnach zunächst ein Prozent vom Bruttolohn (0,5 Prozent Arbeitnehmeranteil, 0,5 Prozent Arbeitgeberanteil) einfließen. Später soll der Beitrag für die Kapitalrente auf zwei Prozent (ein Prozent Arbeitnehmer, ein Prozent Arbeitgeber) steigen. Die Rentenkommission rechnet damit, dass die geplante neue Kapitalrente langfristig erhebliche Extra-Renten für die Versicherten generiert – nach 45 Jahren sollen über 770 Euro mehr Rente drin sein.

Die Kommission schlägt außerdem vor, den Nachhaltigkeitsfaktor im Jahr 2031 wieder einzuführen. Dieser passt die jährliche Rentensteigerung an die Entwicklung der Beitragszahler an – und das Niveau der Rente sinkt im Laufe der Rentenbezugsjahre. Die neue Kapitalrente soll dies aber wieder auffangen. Aus Regierungskreisen hieß es am Dienstag, dass das Rentenniveau durch einen „Maßnahmenmix“ für Neurentner über 2031 hinaus bei 48 Prozent stabilisiert bleibe und für neue Rentner ab den 2040er Jahren wieder ansteige – bis auf über 50 Prozent im Jahr 2060.

Das Renteneintrittsalter soll den Experten zufolge ab 2032 an die erwartete Steigerung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Ab 2042 würde das Eintrittsalter damit alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Frühestens ab 2092 würde dann die Rente mit 70 gelten. Weitere Vorschläge betreffen unter anderem Abgeordnete, die künftig ebenfalls in die Rentenkasse einzahlen sollen, sowie die weitgehende Abschaffung der von Rentenbeiträgen befreiten Minijobs. Auch der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte – die sogenannte Rente mit 63 – soll abgeschafft werden.

Im nächsten Schritt muss die Bundesregierung die Vorschläge in Gesetzesform gießen. Dabei sowie im parlamentarischen Verfahren kann es noch zu Änderungen kommen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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