Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert angesichts wachsender Umfragewerte der AfD mehr Unabhängigkeit für die Staatsanwaltschaften und eine Begrenzung des Weisungsrechts durch Ministerien.
DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, in einer Zeit, in der rechtspopulistische Parteien wie die AfD im Aufwind seien und vielfach die Machtprobe mit der Justiz suchten, dürfe es keine Einfallstore für einen politischen Missbrauch der Strafverfolgung geben. Bislang könnten die Justizministerien durch ihr Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften bis in einzelne Strafverfahren hineinregieren.
Zwar gebe es eine politische Tradition der Selbstbeschränkung bei diesen Weisungen. „Ein AfD-Justizminister könnte aber jederzeit damit brechen“, hob Rebehn hervor. Die Bundesjustizministerin müsse dieser Gefahr für eine objektive Strafverfolgung jetzt einen Riegel vorschieben und politisch motivierte Weisungen an Staatsanwälte durch eine Gesetzesänderung verlässlich ausschließen. Es sei höchste Zeit, den Rechtsstaat resilienter aufzustellen und das ministerielle Durchgriffsrecht für Strafverfahren abzuschaffen.
Auch Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hob gegenüber den Funke-Zeitungen hervor, man müsse die inhaltliche Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften stärken und strukturell absichern. Die Strafverfolgung in Deutschland habe frei und ohne Ansehen der Person zu erfolgen und müsse vor jedem Anschein politischer Erwägungen geschützt sein. Das ministerielle Weisungsrecht müsse gesetzlich klar auf eine reine Rechtskontrolle beschränkt werden, sagte Limbach. Die Landesregierung hatte bereits 2024 einen entsprechenden Beschluss in der Justizministerkonferenz eingebracht.
Die AfD-Fraktion im Bundestag will das Weisungsrecht von Ministerien gegenüber der Justiz ebenfalls einschränken. Der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Stephan Brandner, sagte den Funke-Zeitungen, das Ziel der AfD sei klar: eine Entpolitisierung der Justiz. Dazu gehöre als zentraler Punkt die Abschaffung des Weisungsrechts durch Minister an die Staatsanwaltschaften. Ein funktionierender Rechtsstaat könne sich kein Gesinnungsstrafrecht leisten. Das untergrabe seine Glaubwürdigkeit und Akzeptanz.
Laut dem Gerichtsverfassungsgesetz können die zuständigen Justizminister in einzelnen Fällen Weisungen an die Staatsanwaltschaften erteilen. Im Justizalltag kommt das bisher selten vor. Zugleich hat in der Vergangenheit auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg diese Rechtsprechung kritisiert und mehr Unabhängigkeit für die deutschen Staatsanwaltschaften angemahnt.
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