Internationale Polizeiaktion Medusa identifiziert 156 Täter und Opfer sexualisierter Gewalt an sedierten Personen

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat gemeinsam mit Polizeibehörden aus mehreren Ländern in einer internationalen Operation gegen sexualisierte Gewalt an sedierten Personen 156 Täter und Opfer identifiziert. Wie das BKA am Donnerstag mitteilte, wurden bei der Aktion mit dem Namen „Medusa“ zudem 274 neue Ermittlungsansätze gewonnen.

Die Ermittler waren vom 22. bis 24. Juni im Hauptquartier der britischen National Crime Agency (NCA) in London zusammengekommen. An dem von Deutschland und dem Vereinigten Königreich geleiteten Projekt beteiligen sich Brasilien, Kanada, Frankreich, Ungarn, die Niederlande, Spanien, die USA und Europol. Im Fokus stehen Täter, die an sedierten Personen sexualisierte Gewalt ausüben, häufig im sozialen Nahbereich und über einen längeren Zeitraum. Die Opfer werden dabei mit Medikamenten- und Schmerzmittelkombinationen, oft gemischt mit Alkohol, betäubt, was potenziell lebensbedrohlich sein kann.

Vielen Opfern ist der sexuelle Übergriff nicht bewusst, da die Substanzen die Erinnerung an die Tat verhindern. Die Täter filmen ihre Taten und verbreiten die Videos im Internet, insbesondere in Messengern oder auf Pornoplattformen. Das BKA betont, dass Betroffene oder Zeugen sich jederzeit an die Polizei wenden können. Bei Verdacht auf eine Sedierung, etwa durch ungewöhnlich lange Schlafdauer oder Erinnerungslücken, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden, da viele Substanzen nur kurzzeitig nachweisbar sind.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    EuGH bestätigt Rekordstrafe von 4,1 Milliarden Euro gegen Google wegen Android-Missbrauchs

    Der Europäische Gerichtshof hat die Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen Google in Höhe von 4,1 Milliarden Euro bestätigt.Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz…

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verfassungskonform ist. Die gesetzliche Regelung, die Herstellung, Verkauf, Erwerb und Besitz solcher Puppen untersagt, sei mit dem Grundgesetz…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert