Bundesjustizministerin Hubig verteidigt Reform des Informationsfreiheitsgesetzes gegen Kritik

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist Kritik über weitreichende Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) entgegengetreten. Bei möglichen Änderungen werde genau darauf geachtet, dass der Grundkonsens über Zweck und Bedeutung des IFG erhalten bleibe, sagte Hubig am Mittwoch bei der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag.

Der Koalitionsvertrag sehe eine Reform des Gesetzes vor, die den Bürgern zugutekommen und das Gesetz schlagkräftiger machen solle. Mutmaßungen über Gebühren in Höhe von künftig mehreren Zehntausend Euro für IFG-Anfragen wies die Ministerin scharf zurück. Solche Überlegungen fänden sich „nirgendwo“ und seien reine Spekulation.

Zunächst bleibe ein Gesetzentwurf des zuständigen Ressorts abzuwarten. Dieser werde innerhalb der Bundesregierung geprüft. Sie zeigte sich überzeugt, dass auch künftig sichergestellt werde, dass die Bundesregierung transparent über ihr Handeln Rechenschaft ablege.

Die letzte Woche im Koalitionsausschuss vereinbarten Pläne sehen vor, dass IFG-Anfragen nur noch von Privatpersonen und bei nachgewiesenem „berechtigtem Interesse“ gestellt werden können. Organisationen und Medienunternehmen sind dagegen ausgeschlossen. Außerdem soll der bisherige Gebührendeckel von 500 Euro entfallen, stattdessen sollen die Gebühren „kostendeckend“ erhoben werden. Die Regierung begründet dies mit „Bürokratieabbau“ und dem Schutz kritischer Infrastruktur. Zahlreiche Organisationen und Medien sprechen von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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