AfD-Verbot in Thüringen: SPD dafür, CDU dagegen – Juristen streiten über Zulässigkeit

In Thüringen will die SPD den AfD-Landesverband unter ihrem Vorsitzenden Björn Höcke verbieten, der Koalitionspartner CDU lehnt das hingegen ab.

Ein solches Teilverbot der AfD hatten in der vergangenen Woche CSU-Politiker vorgeschlagen, unter ihnen Klaus Holetschek, Fraktionschef im Bayerischen Landtag. „Ich unterstütze den Vorschlag aus Bayern“, sagte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) am Montag der FAZ. „Ich bin überzeugt, dass ein Antrag auf ein Teilverbot der Thüringer AfD sehr hohe Erfolgsaussichten bietet“, sagte Maier, der auch SPD-Landesvorsitzender ist und sich schon länger für ein AfD-Verbot ausspricht.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, widersprach. Zwar sei der Thüringer Landesverband der „extremste Teil“ der AfD. Doch sei er gegen eine Verbotsdebatte, „weil wir nicht sicher sein können, dass ein Verbot gelingen wird“, sagte Bühl der FAZ. Ein Verbotsverfahren würde der AfD nützen, „weil ihr Opfernarrativ dadurch noch gestärkt wird“.

Unter Juristen ist umstritten, ob das Verbot eines Landesverbands verfassungsrechtlich zulässig ist. „Um ganz sicher zu sein, sollte man das Bundesverfassungsgerichtsgesetz eindeutig in dem Sinne fassen, dass der Antrag auch auf das Verbot eines Landesverbands gestellt werden kann“, sagte Maier. In einem zweiten Schritt solle ein Bevollmächtigter eine Klageschrift verfassen. Die Klage könne der Bundesrat einreichen, Bundesregierung und Bundestag könnten sie unterstützen. Diese Verfassungsorgane können ein Parteiverbot beantragen.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) warnte davor, ein AfD-Teilverbot über den Bundesrat anzustrengen. „Für den Verbotsantrag gegen einen einzelnen Landesverband müsste eine Mehrheit von 15 Bundesländern ohne landeseigene Faktengrundlage und Kenntnisse im Bundesrat dem Antrag eines Landes zustimmen“, sagte Schuster der FAZ. Diese Vorgehensweise „provoziert geradezu die Vorstellung, dass aus parteipolitischen Gründen auf einen Wettbewerber gezielt wird und nicht präzise juristisch und streng fachlich vorgegangen wurde“. Er rate davon ab, „mit verfassungsrechtlich derart hochumstrittenen Seminarfragen am offenen Herzen der Demokratie zu experimentieren“, sagte Schuster.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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