Sicherheitsbedenken als Vorwand? Kein Ministerium kann konkrete Fälle von Bedrohung durch IFG-Anfragen nennen

An der Begründung der Koalition für eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) mehren sich Zweifel.

Wegen angeblicher Sicherheitsgründe soll der Zugang zu amtlichen Informationen eingeschränkt werden – auch, um die Gefährdung für Bundesbedienstete zu reduzieren. So hatte Regierungssprecher Stefan Kornelius die Reform kürzlich erklärt.

Der „Stern“ hat alle Ministerien nach konkreten Fällen der Bedrohung von Mitarbeitern aufgrund des IFG gefragt. Kein einziges konnte einen Fall benennen. Selbst die sicherheitsrelevanten Ministerien melden Fehlanzeige. „Dem Auswärtigen Amt sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt“, teilte das Haus von Minister Johann Wadephul (CDU) mit. Auch das Entwicklungsministerium vermeldete einen Negativbescheid. Genau wie das Justizministerium. Andere Häuser erklärten, dass sie über solche Fälle „keine Statistik führen“ würden oder „man sich zu Einzelfällen nicht äußern“ würde.

Selbst im für das IFG zuständigen Bundesinnenministerium wird die Frage, ob IFG-Anfragen zu einer Gefährdung von Staatsbediensteten im Zuständigkeitsbereich von Minister Alexander Dobrindt (CSU) geführt haben, klar beantwortet: „Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragenstellung bekannt.“

Zwei ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes üben im „Stern“ deshalb nun scharfe Kritik an der vorgetragenen Begründung der Bundesregierung. Bereits heute gebe es umfangreiche Ausnahmen im IFG, wenn es um Bedienstete oder um die öffentliche Sicherheit gehe, erläutern Peter Schaar und Ulrich Kelber. Dass Gegner der Bundesrepublik an Informationen zu gelangen versuchten, seien realistische Szenarien, meint Schaar. „Sie beziehen sich aber nicht auf das IFG.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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