Sanktionen für ungepflegte Bewerber: VdK warnt vor Willkür durch neue Jobcenter-Weisung

Der Sozialverband VdK kritisiert neue Weisungen der Jobcenter zur Kürzung von Zahlungen an Grundsicherungsempfänger, wenn diese „stark ungepflegt“ bei Vorstellungsgesprächen erscheinen.

„Der VdK sieht die interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit sehr kritisch“, sagte Verbandspräsidentin Verena Bentele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Weisung operiere mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „negatives Verhalten“ oder „stark ungepflegt“. „Begriffe, an die jeder Mensch einen völlig unterschiedlichen Maßstab anlegt“, so Bentele.

Nach den ergänzten internen Vorgaben können Jobcenter unter anderem dann eine Pflichtverletzung annehmen, wenn Leistungsbezieher ein Bewerbungsgespräch durch ihr Verhalten scheitern lassen. Als Beispiel nennt die Bundesagentur Bewerber, die „stark ungepflegt oder alkoholisiert“ zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen und deshalb vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. In solchen Fällen kann die Grundsicherung um bis zu 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden.

Bentele warnte vor den Folgen der Formulierungen. „Diese fehlende Klarheit schafft Rechtsunsicherheit, sowohl für die Mitarbeitenden der Jobcenter als auch für die Leistungsbeziehenden, und öffnet Willkür Tür und Tor“, sagte sie. Gerade im Bereich der Existenzsicherung brauche es verlässliche und eindeutige Regeln. Zudem seien in den Regelsätzen „nur sehr begrenzte Mittel für Bekleidung und Hygiene“ vorgesehen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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