Bundesverfassungsgericht verwirft Klage gegen Verfahren beim Heizungsgesetz der Ampel

Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz der damaligen Ampel-Koalition aus dem Jahr 2023 verworfen.

Die Anträge im Organstreitverfahren seien unzulässig, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Der Antragsteller habe seine Antragsbefugnis nicht substantiiert dargelegt. Er habe insbesondere nicht ausreichend begründet, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz in seinem Recht auf Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt sein könnte.

Heilmann hatte sich in seinen Rechten verletzt gesehen, da er den Ablauf des Verfahrens als mangelhaft empfand. Er kritisierte, dass bis zur abschließenden Beratung kein klarer Gesetzentwurf vorgelegen habe und die Plenarberatung ohne weitere Ausschussberatung erfolgt sei.

Im Eilverfahren hatte das Gericht dem Bundestag noch untersagt, die zweite und dritte Lesung in der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Im Hauptsacheverfahren stellte das Gericht aber nun fest, dass die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen habe.

Heilmann hatte argumentiert, dass das Verfahren die parlamentarische Willensbildung behindert habe. Das Gericht sah jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bundestag durch die Gestaltung des Verfahrens seine Rechte verletzt haben könnte. Die Entscheidung des Senats fiel einstimmig.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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