Die AfD-Fraktion in Brandenburg hat vor dem Berliner Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag erwirkt. Der will sich noch nicht geschlagen geben und prüft Rechtsmittel.
Laut AfD wurde dem Verlag in einer am Dienstag verkündeten Entscheidung untersagt, Behauptungen über die Landtagssitzung vom 17. Juni 2026 weiter zu verbreiten.
Es ging dabei um einen Artikel in der Onlineausgabe der „B.Z.“ vom selben Tag, der sich mit einem Beschluss des Landtags befasste, die Grundentschädigung der Abgeordneten im nächsten Jahr nicht zu erhöhen.
Die AfD-Fraktion hatte nach eigenen Angaben zuvor einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nach Darstellung der Partei nicht nur eine vollständige Nullrunde im Jahr 2027 vorsah, sondern auch die bisherige Automatik der jährlichen Erhöhungen beendet und für jede Erhöhung einen neuen Beschluss des Parlaments erfordert hätte. Dieser Gesetzentwurf wurde aber mit der SPD-CDU-Mehrheit abgelehnt, beschlossen wurde schließlich nur die Aussetzung der Erhöhung der Grundentschädigung.
Die AfD teilte dazu mit, die „B.Z.“ habe „eine Fantasiegeschichte, die wenig mit der Wirklichkeit zu tun hatte und in der nahezu sämtliche Behauptungen, die die AfD-Fraktion betrafen, falsch waren“ gebracht.
Insgesamt sieben Tatsachenbehauptungen und daran anknüpfende Meinungsäußerungen seien vom Gericht untersagt worden.
Der Axel-Springer-Verlag wies den Vorwurf in wesentlichen Teilen zurück: „Es handelte sich mitnichten um eine `Fantasiegeschichte`“, sagte ein Verlagssprecher am Donnerstag der dts Nachrichtenagentur. Es liege noch kein begründetes Urteil vor, sobald dies der Fall sei, würden umgehend Rechtsmittel geprüft.
„Wir lassen uns von der AfD nicht vorschreiben, wie wir zu berichten und zu kommentieren haben. Insofern ist es bedauerlich, dass die Entscheidung des Landgerichtes der Pressefreiheit hier nicht den Vorrang gibt“, sagte der Sprecher weiter.
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